Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten abdeckt, schützt die Teilkaskoversicherung Ihr eigenes Fahrzeug vor bestimmten, unverschuldeten Schäden.
Sie ist daher die logische Ergänzung zur Haftpflicht und bietet gerade für Juristinnen und Juristen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, ein wichtiges Sicherheitsnetz.
Typische versicherte Risiken sind:
• Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
• Brand, Explosion oder Kurzschluss
• Glasschäden an Windschutz-, Seiten- oder Heckscheiben
• Sturm-, Hagel-, Blitz- oder Überschwemmungsschäden
• Kollisionen mit Haarwild oder anderen Tieren (je nach Tarif)
Im Gegensatz zur Vollkasko deckt die Teilkasko keine selbstverschuldeten Unfälle ab – sie greift also immer dann, wenn äußere Einflüsse oder Dritte den Schaden verursachen.
Für viele Juristinnen und Juristen, die ihr Fahrzeug selten im Berufsverkehr einsetzen oder über eine gute Schadenfreiheitsklasse verfügen, ist sie eine wirtschaftlich sinnvolle Wahl.
Ein weiterer Vorteil: In vielen modernen Tarifen wird der Leistungsumfang stetig erweitert – etwa um Schäden durch Tierbisse (inklusive Folgeschäden), Vandalismus oder sogar Elementarereignisse.
So profitieren Sie von umfassendem Schutz, ohne überversichert zu sein.