Private Krankenversicherung für Juristen – Ihr Schutz auf höchstem Niveau

Wer in seinem Beruf täglich Spitzenleistung erbringt, sollte auch in Sachen Gesundheit auf Premium-Schutz setzen. Mit einer privaten Krankenversicherung sichern sich Juristinnen und Juristen Zugang zu bester medizinischer Versorgung, individuellen Leistungen und langfristiger gesundheitlicher Sicherheit – abgestimmt auf ihre hohen beruflichen Anforderungen und ihren Lebensstil. Juristinnen und Juristen tragen täglich Verantwortung – für Mandanten, Entscheidungen und komplexe Sachverhalte. Umso wichtiger ist eine Absicherung, die auch im Ernstfall verlässlich funktioniert. Eine private Krankenversicherung bietet genau das: schnelle Terminvergabe, Behandlung durch Spezialisten und freie Arzt- sowie Krankenhauswahl – ohne Abstriche bei Qualität oder Komfort.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Je nach beruflichem Status ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten: • Selbstständige und Freiberufler – etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, oft Mitglied eines Versorgungswerks. Sie gelten als ohnehin von der allgemeinen Versicherungspflicht freigestellt und können somit direkt in die PKV eintreten. • Angestellte Juristinnen und Juristen, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Für 2025 liegt diese Grenze laut einigen Quellen bei etwa 73.800 €/Jahr. Ist der Verdienst dauerhaft oberhalb dieser Grenze, entfällt die Pflicht zur GKV, und ein Wechsel in die PKV ist möglich. Außerdem besteht bei angestellten Privatversicherten meist ein Arbeitgeberzuschuss zur PKV, begrenzt auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. • Beamte, die Beihilfeanspruch haben. Diese schließen in der Regel eine Restkostenversicherung ab, die die verbleibenden Kosten zur Beihilfe abdeckt. Dank der sogenannten Öffnungsklausel können auch Beamte mit Vorerkrankungen Zugang zur PKV erhalten. • Studierende der Rechtswissenschaft: Während des Studiums besteht häufig die Möglichkeit, sich früh privat zu versichern, etwa mit einem reduzierten Studententarif. Jedoch bindet diese Wahl in vielen Fällen während der gesamten Studienzeit – ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist oft nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Symbolbild Wahl zwischen GKV und PKV: blaue und rote Tür als Metapher für gesetzliche und private Krankenversicherung.
Für alle gilt: Ein Wechsel in die PKV sollte wohlüberlegt und strategisch erfolgen. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Solidarprinzip funktioniert, basiert die PKV auf dem Individualprinzip – wer jung, gesund und einkommensstark ist, profitiert besonders von niedrigen Einstiegsbeiträgen und besseren Leistungen.
Doch gerade bei Juristinnen und Juristen ist der entscheidende Punkt nicht nur der Beitrag, sondern die Passgenauigkeit des Tarifs. Wer sich für die PKV entscheidet, sollte darauf achten, dass die gewählte Gesellschaft gute Tarife mit hohen Leistungsstandards und eine stabile Kalkulationen bietet.

Was unterscheidet die private von der gesetzlichen Krankenversicherung?

Viele Juristinnen und Juristen stehen vor der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Beide Systeme folgen unterschiedlichen Prinzipien – mit spürbaren Unterschieden bei Leistungen, Beiträgen und Flexibilität. Gerade für Personen, die in ihrem Beruf keine längeren Ausfälle hinnehmen können und dauerhaft auf volle Leistungsfähigkeit angewiesen sind, spielt die Wahl des richtigen Systems eine zentrale Rolle, um den eigenen Anspruch auf hochwertige medizinische Versorgung langfristig zu sichern.

Private Krankenversicherung

Gesetliche Krankenversicherung

Rechtsform: privatwirtschaftlich

Die PKV wird dagegen von privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben. Es entsteht ein freiwilliges Rechtsverhältnis, das für den Versicherungsnehmer die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Beiträge, sowie das Recht auf die vertraglich vereinbarten Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls beinhaltet.

Rechtsform: öffentlich-rechtlich

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie sind finanziell und organisatorisch selbstständig, unterliegen jedoch staatlicher Aufsicht.

Vollversicherte: 8,71 Mio

Die Aufnahme in die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hierbei kommt es auf Ihren Beruf bzw. das Einkommen und Ihren Gesundheitszustand an.

Jeder zahlt seinen eigenen Beitrag

Vollversicherte: 74,31 Mio

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht der sogenannte Kontrahierungszwang. Damit sind die Kassen verpflichtet, alle diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufzunehmen, unabhängig von deren Altern, dem Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft.

Davon sind 16,1 Mio. beitragsfrei (kostenlos) mitversichert

Finanzierung: Kapitaldeckung

Die PKV hingegen arbeitet mit dem Kapitaldeckungsverfahren, welches sie von der demografischen Entwicklung weitgehend unabhängig macht. Sie sorgt systematisch und transparent dafür vor, dass mit zunehmendem Lebensalter die Krankheitskosten stark ansteigen. Dadurch werden keine Lasten auf die Zukunft verschoben. Nachfolgende Generationen werden also nicht damit belastet, dass sie die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren müssen.
342 Mrd. € Rücklagen
Diese decken fast 9 Jahre der Ausgaben

Finanzierung: Umlage (Beiträge + Steuern)

Beim Umlageverfahren werden die eingezahlten Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt. Das funktioniert langfristig aber nur, wenn das Verhältnis von Menschen im erwerbsfähigen Alter und Menschen im Rentenalter einigermaßen ausgewogen ist. Je mehr der demografische Wandel voranschreitet, desto mehr steigen die Ausgaben an, während die Zahl der erwerbstätigen Beitragszahler zurückgeht.
2,1 Mrd. € Rücklagen
Diese decken nur ca. 1 Woche der Ausgaben

Beitragsbemessung: Äquivalenzprinzip

In der PKV richtet sich der individuelle Beitrag des Versicherten nach folgenden Kriterien: • Leistungsumfang: Der Versicherte kann den Leistungsumfang anhand der eigenen Präferenzen frei gestalten. • Einstiegsalter: Je früher ein Wechsel in die PKV erfolgt, desto niedriger fällt der Beitrag aus. • Gesundheitszustand bei Antragstellung: Vorerkrankungen sind zusätzliche Risiken und können sich je nach Art und Umfang auf den zu zahlenden Beitrag auswirken.

Beitragsbemessung: Löhne und Gehälter

Die solidarische Finanzierung der GKV unterscheidet sich grundsätzlich von der PKV. Die Leistungen in der GKV werden über Beiträge finanziert, die gemeinsam vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen werden und sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten richten. Unabhängig von dessen Geschlecht, Alter oder Gesundheitsstatus.

Leistungskatalog: privat vereinbart, Leistungssicherheit

In der PKV können sich die Versicherten für einen individuellen, auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz entscheiden. Dabei haben sie einen Rechtsanspruch auf die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen. Anders als in der GKV ist eine spätere Kürzung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen. Die PKV erstattet neben schulmedizinisch anerkannten Behandlungen auch solche, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder zu denen es keine Alternative gibt.

Leistungskatalog: gesetzlich festgelegt, nachträgliche Einschränkung möglich

Das Solidaritätsprinzip gilt auf der anderen Seite auch bei den Leistungen: Der gesetzlich vorgegebene, einheitliche Leistungskatalog der GKV sorgt dafür, dass alle Versicherten nach dem Bedarfsprinzip Anspruch auf die gleichen Leistungen haben.

Honorierung der Ärzte: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - ohne Budgets

Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) in gemeinsamer Abstimmung er- und überarbeitet wird. Mengenbeschränkungen und Budgets gibt es für die Leistungen laut GOÄ nicht. Die Höhe des Honorars kann der Privatarzt im Rahmen der GOÄ-Vorgaben je nach Aufwand relativ frei bestimmen.

Honorierung der Ärzte: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) - mit Budgets

Der bundesweit geltende EBM bildet als Honorarordnung die verbindliche Grundlage für die Quartalsabrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Dabei wird der Wert einer definierten Leistung über eine bestimmte Anzahl von Punkten ausgedrückt.

Abrechnung: Kostenerstattung

Privatversicherte können unter den niedergelassenen approbierten Ärzten frei wählen. Für die Behandlung erhalten sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Grundlage dafür bildet ein privater Behandlungsvertrag. Die Kosten werden ihnen gemäß der vereinbarten Tarifbedingungen vom Versicherer erstattet.

Abrechnung: Sachleistungsprinzip

Der Arzt verlangt in der Regel kein Geld vom Patienten, sondern rechnet seine Leistungen mit den Krankenkassen über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab. Jede Praxis hat pro Quartal ein Praxisbudget, das sog. Regelleistungsvolumen (RLV) plus ggf. Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV). Ärzte dürfen nur innerhalb dieses Budgets Leistungen erbringen und abrechnen, was sie zwangsläufig zu einem wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgang mit Ressourcen und Finanzmitteln zwingt.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung beinhaltet alle wesentlichen Leistungsbereiche – von der ambulanten Behandlung über die stationäre Versorgung bis hin zu hochwertiger Zahngesundheit und weiteren Zusatzleistungen. Der Unterschied liegt im Detail: Innerhalb dieser Bausteine bestimmen Sie selbst das gewünschte Leistungsniveau und stellen Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen – so, wie Sie es von einer maßgeschneiderten Lösung erwarten dürfen.

Ambulante Leistungen

Ambulante Leistungen umfassen alle Behandlungen, die ohne stationären Aufenthalt erfolgen – vom Haus- und Facharztbesuch über Heilmittel wie Physio- oder Psychotherapie bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen. In der privaten Krankenversicherung profitieren Versicherte von freier Arztwahl, kürzeren Wartezeiten und der Möglichkeit, Spezialisten ohne Überweisung aufzusuchen. Gerade weil ambulante Leistungen den größten Teil der Gesundheitsversorgung ausmachen, sollte hier auf umfassenden Schutz geachtet werden.

Stationäre Leistungen

Ein Krankenhausaufenthalt kann schnell hohe Kosten verursachen – insbesondere bei Spezialbehandlungen. Die PKV ermöglicht Komfort- und Wahlleistungen, etwa Ein- oder Zweibettzimmer, die freie Klinikwahl sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Auch der Zugang zu Privat- und Spezialkliniken ist in hochwertigen Tarifen enthalten – ein entscheidender Vorteil, wenn es um schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung geht.

Zahnärztliche Leistungen

Hochwertiger Zahnersatz, Implantate oder kieferorthopädische Behandlungen können teuer werden. Während die GKV hier meist nur einen Bruchteil übernimmt, sichern PKV-Tarife bis zu 90–100 % der Kosten ab – inklusive professioneller Zahnreinigung und moderner Materialien. So bleibt das Lächeln nicht nur gesund, sondern auch finanziell planbar.

Zusatzleistungen (z. B. Heilpraktiker)

Über die klassischen Bereiche hinaus deckt die PKV zahlreiche individuelle Zusatzleistungen ab – etwa alternative Heilmethoden (z. B. Heilpraktikerbehandlungen), Zuschüsse zu Brillen und Kontaktlinsen, Telemedizin oder umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen. Diese Leistungen ermöglichen es, die eigene Gesundheitsvorsorge ganz nach den persönlichen Bedürfnissen zu gestalten.

Wie werden die PKV-Beiträge kalkuliert?

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell berechnet – abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und gewähltem Tarif. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine einkommensabhängigen Beiträge, sondern eine risikogerechte Kalkulation.

Das Prinzip:

Jeder Versicherte sorgt selbst für die eigene Gesundheitsvorsorge. Durch das Kapitaldeckungsverfahren werden Teile des Beitrags (der sogenannte Sparanteil) zurückgelegt, um steigende Gesundheitskosten im Alter auszugleichen. Diese Rücklagen nennt man Alterungsrückstellungen. Sie verhindern, dass die Beiträge im Alter sprunghaft steigen.
Diagramm zur Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung mit Darstellung von Sparanteil und Alterungsrückstellung.

Ein PKV-Beitrag setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen:

• Risikobeitrag: für die Absicherung der aktuellen Krankheitskosten • Sparanteil: zur Bildung von Alterungsrückstellungen • Sicherheitszuschlag: zum Ausgleich von unvorhersehbaren Entwicklungen • Gesetzlicher Zuschlag (10 %): wird ebenfalls der Rückstellung zugeführt und wirkt beitragsdämpfend im Alter • Verwaltungskostenanteil: für Service, Leistungsabrechnung und Verwaltung
Zusätzlich können Überschüsse des Versicherers die Beiträge mindern, etwa durch Rückerstattungen oder Beitragsentlastungstarife, die steuerlich gefördert sind.

Wichtig zu wissen:

Steigende Kosten im Gesundheitswesen – etwa durch medizinischen Fortschritt, Inflation oder demografische Effekte – wirken sich auch auf die PKV-Beiträge aus. Die Alterungsrückstellungen gleichen diese Entwicklungen jedoch deutlich besser aus als das Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung.
Verlauf der Alterungsrückstellungen in der PKV: Diagramm zeigt Entwicklung von Beitrag, Sparanteil und Kosten im Alter.

PKV-Beiträge im Alter: Warum sie steigen – und wie Sie aktiv gegensteuern können

Wie entwickeln sich die Beiträge im Laufe des Lebens – und welche Stellschrauben können Versicherte selbst nutzen?

Viele Menschen befürchten, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter unkontrolliert steigen. Tatsächlich steigen sie – genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – regelmäßig, denn medizinischer Fortschritt, steigende Lebenserwartung und Inflation wirken auf beide Systeme. Der entscheidende Unterschied: In der PKV wird vorgesorgt.

Alterungsrückstellungen – Ihr persönlicher Beitragsdämpfer

Ein Teil jedes monatlichen Beitrags (zu Beginn oft bis zu 40 %) wird angespart, verzinst und dient dazu, die höheren Gesundheitskosten im Alter abzufedern. Dieses „Polster“ gehört dem Versichertenkollektiv und wird im Laufe der Zeit teilweise wieder aufgelöst, um die Beiträge im Rentenalter stabil zu halten. Ohne diese Rückstellungen würden die Kosten im Alter explodieren.

Warum steigen die Beiträge dennoch?

Zwei Faktoren entziehen sich der Kalkulation: 1. Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich. 2. Die medizinischen Leistungen werden immer besser – und teurer. Beides führt dazu, dass die Aufwendungen der Versicherer wachsen, selbst wenn die Rückstellungen wirken. Es handelt sich also nicht um „Beitragssteigerungen wegen Alter“, sondern um Anpassungen an die Realität des Gesundheitswesens.

Beitragsdämpfende & beitragssenkende Möglichkeiten in der PKV

Ab dem 60.

Lebensjahr:

• PKV Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden über kostengünstigere Tarifalternativen zu informieren • Entfall des gesetzlichen Beitragszuschlags

Ab dem 65./67. Lebensjahr:

Entfall des Krankentagegeldes (kann auf Antrag fortgeführt werden)

Zusätzliche Möglichkeiten:

Der Kunde kann jederzeit den Tarifwechsel in Bestands- oder verkaufsoffene Tarife beantragen (vorbehaltlich einer Risikoprüfung oder Umstellungsrecht nach §204 VVG)

Zusätzliche

Möglichkeiten:

Wechsel in den Standardtarif bzw. Basistarif (unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen)

PKV und Versorgungswerke – worauf Juristinnen und Juristen

besonders achten müssen

Viele Juristinnen und Juristen sind Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks – aber die berufsständischen Versorgungswerke decken in der Regel nicht die Kosten medizinischer Versorgung, Klinikaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen ab. Ihre Krankenversicherung müssen Mitglieder daher selbst wählen und optimal ausgestalten.

Versorgungswerk ersetzt keine Krankenabsicherung

• Kein Zuschuss: Versorgungswerke beteiligen sich weder im Berufsleben noch im Ruhestand an Beiträgen zur Kranken- oder Pflegeversicherung. • Ob die Entscheidung zwischen privater und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung tatsächlich möglich ist, hängt von Ihrer beruflichen und finanziellen Situation ab. Wer die Wahl hat, sollte sie strategisch treffen – denn die Tarifgestaltung und langfristige Beitragsentwicklung unterscheiden sich erheblich.

KVdR verständlich erklärt (und warum sie für viele Juristen nicht greift)

• Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen (Stichwort 9/10-Regel: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 % GKV-versichert – Familienversicherung zählt mit). • Wer überwiegend privat versichert war bzw. keine relevanten GKV-Vorzeiten hat, erfüllt die KVdR-Voraussetzungen meist nicht. Ergebnis: Entweder weiter PKV oder freiwillige GKV im Alter.

Wichtiger Unterschied bei der Beitragserhebung:

• KVdR-Pflichtversicherte zahlen Beiträge nur auf gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge. Andere Einkünfte (z. B. Mieten, Kapital) werden nicht herangezogen. • Freiwillig gesetzlich Versicherte im Alter zahlen Beiträge auf sämtliche Einkünfte (Renten, Mieten, Kapitalerträge etc.). Das kann – je nach Vermögens- und Einkommensstruktur – deutlich teurer sein. • PKV im Ruhestand: Der Beitrag ist einkommensunabhängig und hängt vom Tarif ab. Ein Zuschuss ist nur möglich, wenn eine gesetzliche Rente bezogen wird (lediglich ein begrenzter Zuschuss; typischerweise gibt es keine Zuschüsse aus Versorgungswerken). Die Pflegeversicherung ist separat zu berücksichtigen.

Leistungslücken, Reha und Anschlussheilbehandlungen


Ein Punkt, der oft übersehen wird: Viele Versorgungswerke übernehmen i. d. R. nicht die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- oder Anschlussheilbehandlungen, sondern gelten eher als Solidarleistungen für spezielle Fälle. Diese Leistungen müssen im PKV-Tarif explizit enthalten sein, wenn Sie im Ernstfall abgesichert sein wollen. 
 Wenn Ihr PKV-Vertrag diese Bausteine nicht vorsieht, kann eine erhebliche Versorgungslücke entstehen, selbst wenn Sie ansonsten hervorragend abgesichert sind.

Häufige Fehler beim Abschluss – und wie Sie sie vermeiden

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine weitreichende Entscheidung – idealerweise für den Rest des Lebens. Wer ihn richtig vorbereitet, profitiert von exzellentem Versicherungsschutz und langfristiger Beitragsstabilität. Doch immer wieder schleichen sich Fehler ein, die später teuer werden können. Die wichtigsten Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden:

1. Gesundheitsfragen nicht vollständig oder wahrheitsgemäß beantwortet

Ein häufiger, aber folgenschwerer Fehler: Gesundheitsfragen im Antrag werden unvollständig oder ungenau beantwortet – oft aus Unwissenheit, manchmal aus Sorge vor einem Risikozuschlag. Doch jede nicht angegebene Vorerkrankung kann als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§19 VVG) gewertet werden – mit drastischen Folgen. Der Versicherer kann Leistungen kürzen, Verträge anfechten oder rückwirkend kündigen.
Vergleich der Beitragsentwicklung von GKV und PKV seit 2005 – GKV 3,8 %, PKV 3,1 % jährliches Wachstum bis 2025.
Tipp: Alle Angaben sorgfältig prüfen, auch bei älteren Arztbesuchen oder Bagatellerkrankungen. Eine strukturierte Antragsvorbereitung mit einem erfahrenen Berater schützt vor unbewussten Lücken.

2. Wechsel in die PKV nur, um Geld zu sparen

Ein günstiger Einstieg mag verlockend klingen – ist aber oft der Anfang langfristiger Probleme. Die PKV ist kein Sparmodell, sondern eine Entscheidung für die bestmögliche medizinische Versorgung und für eine individuelle Absicherung auf hohem Niveau. Billigtarife oder reduzierte Einsteigerleistungen können später zu Einschränkungen führen – etwa bei Heilmitteln, Psychotherapie oder stationären Wahlleistungen. Tipp: Wer in die PKV wechselt, sollte den Fokus auf Leistungsumfang, Stabilität und Versorgungssicherheit legen – nicht auf kurzfristige Beitragseinsparungen.

3. Keine Vorsorge für den Rentenbezug

Im Alter entfällt der Arbeitgeberzuschuss, und Versicherte tragen den Beitrag vollständig selbst. Wer nicht vorsorgt, erlebt im Ruhestand eine unangenehme Überraschung. Ein Beitragsentlastungsbaustein kann hier entscheidend helfen: Er sorgt dafür, dass ein Teil des heutigen Beitrags gezielt für die Entlastung im Rentenalter angespart wird – steuerlich begünstigt und zweckgebunden. Tipp: Sofern Arbeitnehmer den Höchstzuschuss des Arbeitgebers noch nicht ausgeschöpft haben, zahlt dieser 50% der Beiträge des Beitragsentlastungstarifes. Da es sich darüber hinaus um eine Beitragsentlastung zu Rentenbeginn handelt und nicht um eine Auszahlung, ist diese steuerfrei. Frühzeitige Planung lohnt sich also. Bereits kleine monatliche Beträge können im Alter die PKV-Kosten spürbar senken – und die finanzielle Freiheit sichern.

4. Vorschneller Versichererwechsel bei Beitragsanpassung

Beitragsanpassungen sind kein Zeichen für „schlechte“ Tarife, sondern Ausdruck der realen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Auch die gesetzliche Krankenversicherung ist davon betroffen – durch Beitragssatzerhöhungen oder die regelmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wachsende Steuerzuschüsse und Beitragserhöhungen stellen keine nachhaltige Lösung dar. Sie führen vielmehr zu einer erheblichen Belastung künftiger Generationen, da die Finanzierung der aktuellen Leistungsversprechen in die Zukunft verschoben wird. Allein im Jahr 2025 beläuft sich der Bundeszuschuss zur GKV auf 14,5 Milliarden Euro. Wie die Grafik zeigt, sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem Jahr 2005 sogar stärker angestiegen als in der privaten Krankenversicherung. Ein überstürzter PKV-Wechsel kann weitreichende Folgen haben: Beim neuen Anbieter wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Je nach Befund können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung des Antrags drohen. Tipp: Erst analysieren, dann handeln. Eine Tarifoptimierung beim bestehenden Versicherer oder auch mal einfach "nichts" tun ist häufig sinnvoller und vermeidet unnötige Risiken durch einen kompletten Neuabschluss. Zudem sind Beitragsanpassungen oft ein notwendiger Schritt, um die medizinische Versorgung auf höchstem Niveau zu halten – denn durch den stetigen Fortschritt in Diagnostik und Therapie, sowie die steigende Lebenserwartung entstehen höhere Kosten (medizinische Inflation), die gleichzeitig ermöglichen, dass Sie von den modernsten Behandlungsmethoden und neuesten Innovationen profitieren können.
Symbolfoto für Zukunftsplanung in der privaten Krankenversicherung: Wanderer blickt in neblige Weite.

Der richtige Weg zur privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist eines der komplexesten und zugleich wichtigsten Themen der persönlichen Finanz- und Gesundheitsvorsorge. Ein passender Tarif lässt sich nicht mit wenigen Klicks im Internet finden – denn die Anforderungen, Möglichkeiten und Fallstricke sind gerade für Juristinnen und Juristen im Versorgungswerk deutlich spezieller als bei anderen Berufsgruppen.
Bei der Auswahl spielen viele Faktoren eine entscheidende Rolle: Gesundheitszustand, gewünschter Leistungsumfang, langfristige Beitragsstabilität, Wechseloptionen sowie die optimale Abstimmung mit dem Versorgungswerk. Diese Punkte müssen sorgfältig analysiert werden, um eine Entscheidung zu treffen, die auch in 20 oder 30 Jahren noch trägt.
Deshalb ist es wichtig, sich an einen spezialisierten Versicherungsmakler zu wenden, der die Besonderheiten juristischer Berufsgruppen kennt – und weiß, welche Tarife wirklich halten, was sie versprechen. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zum Abschluss – mit individueller Tarifauswahl, transparenter Aufbereitung und einem klaren Fokus auf langfristige Beitrags- und Leistungssicherheit.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie aktuell noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, nutzen Sie unsere kostenlose & unverbindliche Erstberatung – speziell entwickelt für Juristinnen und Juristen. Hier prüfen wir gemeinsam, welche Optionen zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation passen. Wenn Sie bereits privat versichert sind, bieten wir Ihnen zusätzlich unseren PKV-Tarif-Check für Juristen: Wir analysieren Ihre bestehenden Verträge, prüfen Beitragsentwicklung, Leistungsausschlüsse und Wechseloptionen – professionell, objektiv und transparent.

Erfahrungen unserer Mandanten mit der Deutschen Anwaltsvorsorge:

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Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung für Juristinnen und Juristen

Antworten auf die Fragen, die uns Juristinnen und Juristen besonders häufig stellen – kompakt, verständlich und aus der täglichen Beratungspraxis.
Ist die Beratung / Betreuung durch einen Versicherungsmakler kostenpflichtig?
Nein. In der Regel sind Beratung, Betreuung und Vermittlung kostenfrei. Die Vergütung ist bereits in den zu entrichtenden Beiträgen inkludiert. Dies ist in dem mit dem Kunden geschlossenen Maklervertrag geregelt.
Warum sollte ich mich von einem Versicherungsmakler betreuen lassen?
Der Altersdurchschnitt der Versicherungsvertreter in Deutschland wird immer älter. Einzelne Versicherungsgesellschaften müssen durch Krisen, Niedrigzinspolitik, Unternehmsfusionen, Digitalisierung und andere wirtschaftliche sowie politische Einflüsse - bei schlechtem Wirtschaften - immer häufiger um Ihre Existenz bangen. Zeitgleich schießen Online-Vergleichsportale aus dem Boden, lockend mit billig Produkten, ohne persönlichen Ansprechpartner und überlasteten Warteschleifen. Nur der unabhängige Versicherungsmakler bietet eine langfristige Lösung zu diesem Problem und den goldenen Mittelweg: Objektive Produktvielfalt bei gebündeltem Service aus einer Hand. Und das ein Leben lang!
Ist die private Krankenversicherung im Alter zu teuer?
Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Zwar steigen die Beiträge im Alter, aber das tun sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung – nur weniger sichtbar, da dort die Anpassungen über steigende Beitragssätze, höhere Bemessungsgrenzen und wachsende Steuerzuschüsse erfolgen. In der PKV werden dagegen Alterungsrückstellungen gebildet, die Beitragssteigerungen im Alter dämpfen. Zusätzlich kann ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll sein, der schon heute für eine stabile Prämie im Ruhestand sorgt. Mit einer vorausschauenden Tarifwahl bleibt die PKV auch im Alter bezahlbar – bei gleichzeitig überlegener medizinischer Versorgung.
Muss ich zu allen Rechnungen in Vorkasse treten?
In der Regel ja, aber das ist in der Praxis unkompliziert. Ärztinnen, Ärzte oder Kliniken stellen eine Rechnung, die Sie zunächst begleichen und anschließend zur Erstattung bei Ihrem Versicherer einreichen. Viele private Krankenversicherer bieten inzwischen digitale Rechnungs-Apps oder Direktabrechnungsmodelle an – etwa bei stationären Aufenthalten oder großen Eingriffen, sodass Sie selbst gar nicht in Vorleistung gehen müssen. Die Abrechnung erfolgt i. d. R. innerhalb weniger Tage.
Komme ich nie wieder aus der privaten Krankenversicherung raus?
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist bei einem Statuswechsel möglich – etwa wenn aus einer selbstständigen Tätigkeit wieder ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze entsteht. Zudem kann ein Wechsel bis zum 55. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen realisiert werden.
Bei finanziellen Engpässen können Sie alternativ in einen Tarif mit geringeren Leistungen oder einem höheren Selbstbehalt innerhalb Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung wechseln. Auf diese Weise lassen sich die monatlichen Beiträge reduzieren, ohne den Versicherungsschutz vollständig aufzugeben.
Auf was muss ich achten wenn Kinder dazukommen?
Kinder können in der PKV nicht kostenlos mitversichert werden, wie es in der GKV über die Familienversicherung möglich ist. Allerdings profitieren sie vom gleichen im besten Fall hohen Leistungsniveau wie die Eltern – etwa bei Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder freier Arztwahl. Eltern sollten den Versicherungsschutz des Kindes zeitnah nach der Geburt beantragen; viele Versicherer gewähren dann eine vereinfachte Gesundheitsprüfung oder verzichten ganz darauf, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten angemeldet wird. Wichtig: Kinder können nur in einem Tarif versichert werden, der maximal die gleichen Leistungen umfasst wie der Tarif der Eltern.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) legt fest, ab welchem Einkommen Angestellte nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Wer mit seinem regelmäßigen Jahresbruttogehalt über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Im Jahr 2025 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 73.800 € pro Jahr. In 2026 wird diese auf 77.400 € ansteigen. Wichtig: Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten gilt diese Grenze nicht – sie können unabhängig vom Einkommen in die PKV eintreten. Tipp: Wer langfristig über der Versicherungspflichtgrenze verdient, sollte den Wechsel in die PKV frühzeitig und strategisch planen – insbesondere im Hinblick auf Gesundheitszustand und gewünschte Leistungen.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns direkt an – wir beraten Sie individuell und transparent.
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