Private Unfallversicherung für Juristen: Ihr Rückhalt im Ernstfall

Ob im Gericht, auf dem Weg zur Kanzlei oder in der Freizeit – ein Unfall kann das Leben von Juristinnen und Juristen schlagartig verändern. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- und Wegeunfällen greift, schützt eine private Unfallversicherung rund um die Uhr – weltweit und unabhängig davon, wo oder wann der Unfall passiert. Gerade für Juristinnen und Juristen, die auf ihre berufliche Handlungsfähigkeit angewiesen sind, ist dieser Schutz unverzichtbar. Eine private Unfallversicherung stellt sicher, dass Sie auch nach einem schweren Unfall Ihre finanzielle Unabhängigkeit und Lebensqualität bewahren.

Was ist eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung führt. Sie zahlt in der Regel eine einmalige Kapitalleistung oder – je nach Tarif – eine lebenslange Unfallrente, wenn infolge eines Unfalls eine Invalidität besteht. Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis plötzlich, von außen und unfreiwillig auf den Körper einwirkt und dadurch eine Gesundheitsschädigung entsteht (§ 178 Abs. 2 VVG). Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt, gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung rund um die Uhr – beruflich wie privat, im In- und Ausland. Damit schließt sie eine wichtige Lücke in der persönlichen Absicherung, insbesondere für Juristinnen und Juristen, die viel unterwegs sind oder außerhalb der Berufstätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen. Die wichtigste Leistung ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Darüber hinaus können Zusatzleistungen wie Übergangsleistungen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Todesfallleistungen eingeschlossen werden. Gerade für Juristinnen und Juristen ist dieser Schutz entscheidend – denn ein einziger Unfall kann nicht nur gesundheitliche Folgen haben, sondern auch die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken. Eine private Unfallversicherung sichert die wirtschaftliche Stabilität und schafft Planungssicherheit – für Sie, Ihre Familie und Ihre berufliche Zukunft.
Mann steigt beleuchtete Treppe hinauf – Symbol für Aufstieg und Sicherheit durch private Unfallversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

Unfälle lassen sich nicht vermeiden – aber ihre finanziellen Folgen schon. Mit einer privaten Unfallversicherung sichern sich Juristinnen und Juristen zuverlässig gegen die wirtschaftlichen Risiken ab, die nach einem Unfall entstehen können. Die wichtigsten Vorteile haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Rundum-Schutz – weltweit und rund um die Uhr

Leistung bei Unfällen im Beruf und in der Freizeit, im In- und Ausland.

Hohe Kapitalleistung im Invaliditätsfall

Einmalzahlung oder lebenslange Unfallrente bei dauerhafter Beeinträchtigung.

Individuell wählbare Zusatzleistungen

Z. B. Übergangsleistung, Assistance-Leistungen, Kosten für kosmetische Operationen, Todesfallleistung.

Flexibel anpassbar an Ihre Lebenssituation

Erweiterbarer Schutz bei Berufseinstieg, Familiengründung oder neuem Lebensabschnitt.

Umfassende Reha- & Hilfsmittelleistungen

Moderne Unfalltarife übernehmen auch Reha-Maßnahmen, Umbauten oder Hilfsmittel – für schnelle Genesung und ein selbstbestimmtes Leben nach einem Unfall.

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Unfälle passieren überall – beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Doch der gesetzliche Schutz greift nur in engen Grenzen: Er gilt ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen. In der Freizeit, im Urlaub oder zu Hause besteht kein Versicherungsschutz. Gerade Juristinnen, Juristen und Studierende der Rechtswissenschaft sollten das wissen: Studierende sind nur auf dem direkten Weg zur Universität, während des Aufenthalts dort und auf dem Rückweg abgesichert. Passiert der Unfall in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub, gibt es keine Leistung. Auch angestellte Juristinnen und Juristen sind nur während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – im privaten Bereich nicht. Und Beamtinnen und Beamte erhalten nur eine eingeschränkte Unfallfürsorge, die ausschließlich bei Dienstunfällen greift. Selbstständige Juristinnen und Juristen, etwa Kanzleiinhaber, haben gar keinen gesetzlichen Unfallschutz. Ein einzelner Unfall kann hier schnell schwerwiegende finanzielle Folgen haben – von langfristigen Einkommensverlusten bis hin zu teuren Anpassungen des Alltags wie Umbauten oder Hilfsmittel. Eine private Unfallversicherung ist daher für alle Juristinnen und Juristen sinnvoll – unabhängig davon, ob Sie studieren, angestellt, verbeamtet oder selbstständig tätig sind.
Familie mit Kind beim Drachensteigen – Schutz und finanzielle Sicherheit durch private Unfallversicherung

Die wichtigsten Bausteine einer privaten Unfallversicherung für Juristen

Eine gute Unfallversicherung besteht aus dem richtigen Mix aus Grundschutz und leistungsstarken Zusatzbausteinen. Die folgenden Bausteine bilden das Fundament eines modernen Unfallschutzes – besonders für Juristinnen und Juristen.

Grundsumme

Die Grundsumme ist die Basis jeder Unfallversicherung. Sie bestimmt, wie hoch die Leistung ausfällt, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung (Invalidität) eintritt.
Die Vielzahl der unfallbedingten Invaliditätsgrade liegt in einem Bereich von unter 20 %. Zur Auszahlung kommen dann also nur bis zu 20 % der vereinbarten Grundsumme.
Aber auch eine geringe Invalidität kann eine Person im täglichen Leben bereits erheblich einschränken. Daher ist es wichtig, eine möglichst hohe Invaliditätsgrundsumme zu vereinbaren.

Progression

Mit der Progression steigt die Leistung überproportional, wenn die Invalidität besonders schwer ist.
Der ideale Rahmen der Progression liegt laut dem Bund der Versicherten (BdV) zwischen 225 % und 350 % bei Vollinvalidität. Somit ist gewährleistet, dass Sie bereits bei einer geringen Invalidität eine angemessene Versicherungsleistung ausgezahlt bekommen.

Unfall-Rente

Die Absicherung der laufenden Kosten kann durch eine Invaliditätsrente sinnvoll sein. Der BdV empfiehlt hierbei eine Rentenhöhe die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 € monatlich.
Die Rente wird ab einem bestimmten Grad der Invalidität (meist 50 %) gezahlt, dann aber lebenslang.

Todesfallleistung

Sie können vereinbaren, dass die private Unfallversicherung auch bei Unfalltod zahlt.
Sofern Sie eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Falle des Todes benötigen, empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Dies ist z. B. zur Absicherung eines Immobiliardarlehens sinnvoll.
Gleichwohl ist die Absicherung einer kleinen Summe (10.000 € bis 20.000 €) für den Fall des Unfalltodes im Rahmen der Unfallversicherung wichtig.

Übergangsleistung

Dieser Baustein zahlt bereits dann, wenn eine erhebliche, aber noch nicht dauerhafte Beeinträchtigung besteht. Er überbrückt die Zeit bis zur möglichen Anerkennung einer Invalidität und hilft, sofortige finanzielle Belastungen abzufedern.
Hand mit Stift über Notizbuch – Dokumentation und Vertragsprüfung zur Unfallversicherung

Wichtige Klauseln für umfassenden Schutz

Die Qualität einer privaten Unfallversicherung zeigt sich in den Details. Bestimmte Zusatzklauseln entscheiden darüber, ob Sie im Ernstfall wirklich umfassend abgesichert sind – oder nur teilweise. Die folgenden Punkte gehören zu den wichtigsten Leistungserweiterungen für einen modernen, verlässlichen Versicherungsschutz.

Eigenbewegung

Viele Unfälle passieren ohne äußere Einwirkung – etwa beim Stolpern, Umknicken oder einer falschen Bewegung. Gute Tarife leisten auch dann, wenn die Verletzung ausschließlich durch Eigenbewegung entsteht.

Erhöhte Kraftanstrengung

Beim Heben, Tragen oder Sport kann es zu Sehnenrissen oder Muskelverletzungen kommen. Nur Tarife mit dieser Klausel zahlen auch dann, wenn keine äußere Ursache vorliegt – ein klarer Vorteil für körperlich Aktive.

Insektenbisse und -stiche

Zecken, Mücken oder Wespen – ein einziger Stich kann schwerwiegende Folgen haben. Hochwertige Unfallversicherungen decken solche Fälle inklusive allergischer Reaktionen oder Folgeschäden ab.

Infektionen

Wundinfektionen oder Krankheiten, die infolge eines Unfalls auftreten, sind nicht automatisch versichert. Gute Tarife schließen auch solche Infektionen mit ein – und erweitern den Schutz deutlich über den Standard hinaus.

Bewusstseinsstörungen

Wenn ein Unfall durch Kreislaufprobleme, Medikamenteneinnahme oder einen Schwächeanfall verursacht wird, können Versicherer die Leistung verweigern. Hochwertige Verträge leisten auch dann – mit klar definierten Grenzen.

Bergungskosten

Ob Such- und Rettungsaktionen, Hubschraubereinsätze oder Rücktransporte aus dem Ausland: Diese Kosten können schnell fünfstellig werden. Gute Policen übernehmen sie – oft bis zu 100.000 €.

Kosmetische Operationen

Bleibende optische Schäden können psychisch stark belasten. Eine gute Unfallversicherung trägt die Kosten für ästhetische Operationen, z. B. nach Narbenbildung oder Gesichtsverletzungen.

Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen

Wenn bestehende gesundheitliche Einschränkungen den Unfall oder seine Folgen mitverursachen, wird häufig gekürzt. Moderne Tarife leisten jedoch voll, solange der Mitwirkungsanteil unter 50 % liegt.

Verlängerte Frist zur Geltendmachung der Invalidität

Nicht jede Verletzung zeigt sofort ihr volles Ausmaß. Daher ist eine Frist von bis zu 36 Monaten wichtig, um den Invaliditätsgrad ärztlich feststellen zu lassen – viele günstige Tarife erlauben nur 15 Monate.

Verzicht auf Kündigung nach einem Schadenfall

Spezialisierte Versicherer verzichten auf ihr Kündigungsrecht nach einem Unfall. So bleibt Ihr Schutz auch nach einer Leistungserbringung bestehen – ein starkes Zeichen für langfristige Partnerschaft und Vertrauen.

Was ist die Gliedertaxe – und warum ist sie so wichtig?

Die Gliedertaxe ist das Herzstück jeder privaten Unfallversicherung. Sie legt fest, wie hoch die Invaliditätsleistung ausfällt, wenn durch einen Unfall ein bestimmtes Körperteil oder Sinnesorgan dauerhaft beeinträchtigt oder verloren geht. Jeder Körperteil ist dabei mit einem festen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme bewertet. Ein Beispiel: Der Verlust eines Arms wird in der Regel mit 70 %, einer Hand mit 55 %, eines Daumens mit 20 % und eines Auges mit 50 % bewertet. Auf dieser Grundlage berechnet sich, welche Entschädigung die versicherte Person im Invaliditätsfall erhält. Achtung: Nicht alle Versicherer arbeiten mit der gleichen Gliedertaxe. Top-Tarife bieten deutlich verbesserte Werte, die im Ernstfall mehrere zehntausend Euro Unterschied ausmachen können. So wird etwa der Verlust einer Hand bei hochwertigen Tarifen mit 70 % statt 55 % angesetzt – ein erheblicher Unterschied, der Ihre finanzielle Absicherung spürbar verbessert. Gerade für Juristinnen und Juristen, die im Berufsalltag auf Feinmotorik, Sehkraft oder Konzentrationsfähigkeit angewiesen sind, ist eine optimierte Gliedertaxe entscheidend. Sie stellt sicher, dass auch bei Teilinvalidität eine angemessene Entschädigung erfolgt – und schützt damit Ihre wirtschaftliche Stabilität.
Muster Schaubild der Gliedertaxe – Bewertung von Körperteilen bei Invalidität in der privaten Unfallversicherung
*Die dargestellten Werte dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Abweichungen sind je nach Versicherer, Tarif und vertraglicher Vereinbarung möglich.

Was brauchen Sie nicht?

Nicht jede Leistung, die in Hochglanzprospekten beworben wird, ist wirklich sinnvoll. Gerade Juristinnen und Juristen profitieren davon, ihren Versicherungsschutz klar zu strukturieren – ohne überflüssige Bausteine, die den Beitrag erhöhen, aber keinen echten Mehrwert bieten.

Unfall-Krankenhaustagegeld

Klingt gut, bringt aber selten echten Nutzen. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Kosten des Krankenhausaufenthalts ohnehin. Ein zusätzliches Unfall-Krankenhaustagegeld leistet dagegen nur, wenn der Krankenhausaufenthalt durch einen Unfall verursacht wurde – und fällt damit in vielen Fällen weg, etwa bei Krankheit oder Operationen. Wer dennoch ein Tagegeld absichern möchte, sollte stattdessen eine private Krankenzusatzversicherung in Betracht ziehen. Diese leistet unabhängig von der Ursache – also auch bei Krankheit – und bietet damit einen deutlich umfassenderen und sinnvolleren Schutz.

Unfall-Tagegeld

Auch das Unfall-Tagegeld wirkt auf den ersten Blick attraktiv – schließlich soll es bei einem unfallbedingten Ausfall das Einkommen absichern. In der Praxis bringt es jedoch meist wenig: Die Leistung wird nur bei einem unfallbedingten Krankenstand gezahlt und fällt sofort weg, wenn die Arbeitsunfähigkeit etwa durch Krankheit entsteht. Gerade für Angestellte, Beamten und Juristen ist dieser Baustein in der Regel überflüssig, da das Einkommen über den Arbeitgeber oder die Dienstbezüge ohnehin abgesichert ist. Und wer zusätzlichen Schutz für längere Krankheitsphasen wünscht, sollte besser auf eine Krankentagegeldversicherung setzen – diese leistet unabhängig von der Ursache und bietet deutlich mehr Sicherheit.
Warnschild Rutschgefahr – Beispiel für mögliche Unfallursachen und Absicherung durch private Unfallversicherung

Private Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewehr

Klingt auf den ersten Blick clever – ist es aber nicht. Diese Variante kombiniert eine Unfallversicherung mit einer Art Sparvertrag. In der Werbung heißt es oft: „Wenn nichts passiert, bekommen Sie Ihr Geld zurück.“ In Wirklichkeit fließt jedoch nur ein Bruchteil des Beitrags in den eigentlichen Versicherungsschutz – der Rest versickert in Verwaltungskosten, Abschlussgebühren und einem meist renditeschwachen Sparanteil. Das Ergebnis: Hohe Beiträge, geringe Absicherung und enttäuschende Auszahlung. Viele Versicherte merken erst am Ende der Laufzeit, dass sie mit einem reinen Unfalltarif und einer separaten Geldanlage deutlich besser gefahren wären.

Kinder-Unfallversicherungen

Oft ein Marketing-Argument: Der Schutz ist zwar nett gemeint, aber meist mit sehr niedrigen Summen versehen und ersetzt keine eigene, solide Absicherung für Kinder. Statt auf spezielle Kindertarife mit eingeschränkten Leistungen zu setzen, sollte man für Kinder – genau wie für Erwachsene – eine vollwertige private Unfallversicherung wählen. So sind auch höhere Invaliditätssummen, Progressionen oder zusätzliche Leistungen wie kosmetische Operationen und Bergungskosten abgedeckt – und das dauerhaft, nicht nur im Rahmen einfacher Pauschalmodelle. Im Idealfall werden Eltern und Kinder in einem gemeinsamen Vertrag versichert. Das schafft Klarheit, spart Verwaltung und sorgt dafür, dass alle Familienmitglieder unter denselben starken Bedingungen abgesichert sind.

Zu hohe Todesfallleistungen

Ein kleiner Betrag ist sinnvoll – etwa für Beerdigungskosten –, aber eine hohe Todesfallsumme ist bei einer Unfallversicherung unnötig teuer. Eine separate Risikolebensversicherung ist hier deutlich effizienter.

Fazit

Eine gute Unfallversicherung konzentriert sich auf das Wesentliche – klare Leistungen, faire Bedingungen und ein starker Fokus auf Ihre tatsächlichen Risiken. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welcher Schutz für Sie wirklich Sinn ergibt.

Erfahrungen unserer Mandanten mit der Deutschen Anwaltsvorsorge:

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Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Juristinnen und Juristen

Antworten auf die Fragen, die uns Juristinnen und Juristen besonders häufig stellen – kompakt, verständlich und aus der täglichen Beratungspraxis.
Ist die Beratung / Betreuung durch einen Versicherungsmakler kostenpflichtig?
Nein. In der Regel sind Beratung, Betreuung und Vermittlung kostenfrei. Die Vergütung ist bereits in den zu entrichtenden Beiträgen inkludiert. Dies ist in dem mit dem Kunden geschlossenen Maklervertrag geregelt.
Warum sollte ich mich von einem Versicherungsmakler betreuen lassen?
Der Altersdurchschnitt der Versicherungsvertreter in Deutschland wird immer älter. Einzelne Versicherungsgesellschaften müssen durch Krisen, Niedrigzinspolitik, Unternehmsfusionen, Digitalisierung und andere wirtschaftliche sowie politische Einflüsse - bei schlechtem Wirtschaften - immer häufiger um Ihre Existenz bangen. Zeitgleich schießen Online-Vergleichsportale aus dem Boden, lockend mit billig Produkten, ohne persönlichen Ansprechpartner und überlasteten Warteschleifen. Nur der unabhängige Versicherungsmakler bietet eine langfristige Lösung zu diesem Problem und den goldenen Mittelweg: Objektive Produktvielfalt bei gebündeltem Service aus einer Hand. Und das ein Leben lang!
Ist eine Unfallversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein – und das ist ein häufiger Irrtum. Eine Unfallversicherung zahlt nur, wenn die Invalidität durch einen Unfall entsteht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt auch bei Krankheiten, psychischen Leiden oder langfristigen Gesundheitsproblemen – also in über 90 % der Fälle, die zur Berufsunfähigkeit führen. Beide Versicherungen haben daher völlig unterschiedliche Aufgaben. Eine private Unfallversicherung ergänzt, aber ersetzt keine Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
Kinder erzielen noch kein eigenes Einkommen. Kommt es durch einen Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung, tragen die Eltern im schlimmsten Fall lebenslang die finanziellen Folgen – etwa für Pflege, Umbauten oder spezielle Therapien. Eine Unfallversicherung schafft hier finanzielle Entlastung und sorgt dafür, dass trotz schwerem Schicksalsschlag Lebensqualität und Versorgung gesichert bleiben. Wichtig: Eine separate „Kinder-Unfallversicherung“ ist nicht nötig – eine ganz normale Unfallversicherung bietet meist besseren Schutz zu günstigeren Konditionen.
Bis wann muss ich einen Unfall melden?
Der Unfall sollte so schnell wie möglich beim Versicherer angezeigt werden – am besten innerhalb von 48 Stunden. Je nach Versicherer kann die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität zwischen 12 und 36 Monaten liegen. Wichtig ist, den Unfall zu dokumentieren (Datum, Ort, Hergang) und ärztliche Unterlagen aufzubewahren, um den Anspruch nicht zu gefährden.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Sobald alle ärztlichen Untersuchungen abgeschlossen sind und der Grad der Invalidität eindeutig feststeht, ist der Versicherer verpflichtet, die vereinbarte Leistung innerhalb einer bestimmten Frist – meist innerhalb von zwei Wochen – zu überweisen. In der Praxis kann sich dieser Prozess jedoch mehrere Monate hinziehen, da Gutachten, Nachprüfungen und die finale Bewertung Zeit erfordern. Daher kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine Todesfallleistung in den Vertrag aufzunehmen. Da diese Summe eventuell auch schön früher ausgezahlt werden kann.
Muss ich einen Berufswechsel anzeigen?
Ein Berufswechsel kann Auswirkungen auf Ihre private Unfallversicherung haben. Je nach neuer Tätigkeit kann sich das Unfallrisiko verändern – und damit auch die Höhe des Beitrags. Informieren Sie daher Ihren Versicherer rechtzeitig über den Wechsel, damit Ihr Schutz korrekt angepasst werden kann. In vielen Verträgen besteht eine Mitteilungspflicht bei Änderungen der beruflichen Tätigkeit. Nur wenn diese eingehalten wird, bleibt der Leistungsanspruch vollständig bestehen.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns direkt an – wir beraten Sie individuell und transparent.
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