Die private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung führt. Sie zahlt in der Regel eine einmalige Kapitalleistung oder – je nach Tarif – eine lebenslange Unfallrente, wenn infolge eines Unfalls eine Invalidität besteht.
Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis plötzlich, von außen und unfreiwillig auf den Körper einwirkt und dadurch eine Gesundheitsschädigung entsteht (§ 178 Abs. 2 VVG).
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt, gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung rund um die Uhr – beruflich wie privat, im In- und Ausland.
Damit schließt sie eine wichtige Lücke in der persönlichen Absicherung, insbesondere für Juristinnen und Juristen, die viel unterwegs sind oder außerhalb der Berufstätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen.
Die wichtigste Leistung ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Darüber hinaus können Zusatzleistungen wie Übergangsleistungen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Todesfallleistungen eingeschlossen werden.
Gerade für Juristinnen und Juristen ist dieser Schutz entscheidend – denn ein einziger Unfall kann nicht nur gesundheitliche Folgen haben, sondern auch die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken.
Eine private Unfallversicherung sichert die wirtschaftliche Stabilität und schafft Planungssicherheit – für Sie, Ihre Familie und Ihre berufliche Zukunft.