Rürup-Rente für Juristen: Steuerlich clever vorsorgen fürs Alter

Die Rürup-Rente zählt zu den attraktivsten Wegen für Juristinnen und Juristen, steuerlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Ob angestellt, selbstständig oder freiberuflich – sie bietet langfristige Sicherheit, staatliche Förderung und flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Die Deutsche Anwaltsvorsorge unterstützt Sie dabei, das passende Konzept für Ihre individuelle Situation zu finden – professionell, transparent und auf Ihre Karriere abgestimmt.

Was ist die Rürup-Rente (Basisrente)?

Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist eine vom Staat geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die ihre steuerliche Belastung senken und gleichzeitig langfristig für das Alter vorsorgen möchten. Für Juristinnen und Juristen, die häufig nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, stellt sie eine der attraktivsten Möglichkeiten dar, zusätzlich zur Versorgung über das Versorgungswerk eine stabile Altersabsicherung aufzubauen. Im Jahr 2025 können bis zu 29.344 € (für Ledige) bzw. 58.688 € (für Verheiratete) in eine Rürup-Rente eingezahlt werden. Davon sind 100 % der Beiträge steuerlich absetzbar. Damit zählt sie zu den wirkungsvollsten Instrumenten, um während des Berufslebens die Steuerlast zu senken und parallel Vermögen für die Ruhestandsphase aufzubauen. Ein weiterer Vorteil: Die Anlage erfolgt in einem rechtlich geschützten Rahmen. Das angesparte Kapital ist vor Pfändung geschützt, was insbesondere für selbstständige oder unternehmerisch tätige Juristen einen wichtigen Sicherheitsaspekt darstellt.

Kurz gesagt:

Die Rürup-Rente ist steuerlich begünstigt, flexibel gestaltbar und bietet Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge professionell, sicher und effizient zu strukturieren – unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Versorgungswerk.
Zwei Männer, einer im weißen Hemd und der andere im Anzug, sitzen draußen und schauen auf ein Tablet.

Reicht das Versorgungswerk nicht aus?

Viele Juristinnen und Juristen verlassen sich bei ihrer Altersvorsorge ausschließlich auf ihr Versorgungswerk. Es gilt als solide, sicher und bietet auf den ersten Blick ein stabiles Fundament – schließlich handelt es sich um eine berufsständische Einrichtung mit langer Tradition. Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich: Das Versorgungswerk allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Während der Berufsphase erzielen viele Juristen überdurchschnittliche Einkommen, die weit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Im Ruhestand deckt die Versorgung aus dem Versorgungswerk jedoch meist nur rund 40 bis 50 % des letzten Nettoeinkommens ab. Der Grund: Die Berechnung orientiert sich am eingezahlten Beitrag, nicht am tatsächlichen Einkommen oder dem individuellen Bedarf. Hinzu kommen strukturelle Einschränkungen: • Es gibt keine staatliche Förderung und keine Steuervergünstigung während der Ansparphase. • Zusätzliche Einzahlungen sind oft nicht oder nur begrenzt steuerlich absetzbar. • Eine Kapitalauszahlung ist in der Regel nicht möglich – es erfolgt ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung. • Hinterbliebenenabsicherung besteht nur in engen Grenzen, häufig ohne flexible Gestaltung. Zudem müssen auch die Versorgungswerke den demografischen Wandel und Niedrigzinsphasen ausgleichen. Viele Einrichtungen haben ihre Rechnungszinssätze in den letzten Jahren mehrfach gesenkt – was langfristig zu niedrigeren Rentenansprüchen führt. Gerade für Selbstständige, Kanzleiinhaber oder angestellte Juristen mit hohem Einkommen entsteht dadurch eine Versorgungslücke, die sich im Ruhestand deutlich bemerkbar macht. Die Rürup-Rente bietet hier eine wirkungsvolle Ergänzung: Sie ermöglicht steuerlich geförderte Einzahlungen, deren Höhe Sie selbst bestimmen können, und schafft damit Spielraum, die Rentenlücke gezielt zu schließen. Im Gegensatz zum Versorgungswerk profitieren Sie während der Ansparphase von sofortigen Steuervorteilen und langfristig von einer zusätzlichen lebenslangen Rente, die unabhängig von der Entwicklung der Versorgungswerke besteht. Fazit: Das Versorgungswerk ist ein wichtiger Grundpfeiler – aber eben nur einer. Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern möchte, sollte die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente aktiv nutzen und sich damit eine zweite tragende Säule der Altersvorsorge aufbauen. So verbinden Juristinnen und Juristen finanzielle Sicherheit, steuerliche Effizienz und Unabhängigkeit in einer Lösung.

Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?

Die Rürup-Rente – oder Basisrente – steht grundsätzlich allen Personen mit steuerpflichtigem Einkommen offen. Besonders interessant ist sie für Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks, also auch für Juristinnen und Juristen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Denn obwohl das Versorgungswerk eine wichtige Grundlage der Altersversorgung bildet, bietet es keine steuerlich geförderte Möglichkeit, zusätzlich Kapital aufzubauen. Hier setzt die Rürup-Rente an: Sie ermöglicht es, Beiträge in erheblicher Höhe steuerlich abzusetzen und so die eigene Altersvorsorge gezielt zu stärken – ergänzend zum bestehenden Versorgungswerk.
Zwei lächelnde Geschäftsleute geben sich im Büro ein High-Five, Laptop und Dokumente liegen auf dem Tisch.
Auch für angestellte Juristinnen und Juristen mit überdurchschnittlichem Einkommen ist die Rürup-Rente attraktiv. Sie können die hohen steuerlich absetzbaren Beiträge nutzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig eine weitere lebenslange Rente aufzubauen, die unabhängig vom Versorgungswerk ausgezahlt wird. Die Rürup-Rente eignet sich insbesondere für: • Selbstständige und Kanzleiinhaber, die im Versorgungswerk versichert sind und ihre Steuerlast aktiv gestalten möchten • Freiberufliche Juristen, z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer • Angestellte Juristen mit hohem Einkommen, die ihre Altersvorsorge steueroptimiert erweitern möchten • Ehepaare mit hohem Gesamteinkommen, die den doppelten Höchstbetrag für Steuerersparnisse nutzen möchten Auch jüngere Juristinnen und Juristen profitieren: Wer früh mit der Rürup-Rente beginnt, nutzt über viele Jahre hinweg den doppelten Effekt aus steuerlicher Förderung und langfristigem Zinseszinseffekt.

Vorteile der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet Juristinnen und Juristen eine Vielzahl an Vorteilen – insbesondere durch ihre steuerliche Förderung und ihre langfristige Sicherheit. Sie ist nicht nur eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand, sondern auch ein wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung und Risikominimierung während des Berufslebens.

Steuerliche Förderung

Die Beiträge zur Rürup-Rente können vollständig als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2025 beträgt der maximale absetzbare Beitrag 29.344 € für Ledige und 58.688 € für Verheiratete. Dadurch lassen sich – abhängig vom persönlichen Steuersatz – mehrere tausend Euro Steuerersparnis pro Jahr erzielen. Gerade für freiberufliche und selbstständige Juristen, die keine Arbeitgeberbeiträge erhalten, ist dies eine der effektivsten Möglichkeiten, Einkommen steuerlich in Vermögen umzuwandeln. Die Beiträge werden jährlich an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, wodurch der steuerliche Vorteil langfristig erhalten bleibt.

Pfändungsschutz und Insolvenzsicherheit

Ein weiterer großer Vorteil: Das in der Rürup-Rente aufgebaute Kapital ist gesetzlich vor Pfändung geschützt (§ 851c ZPO). Das bedeutet: Selbst im Falle einer wirtschaftlichen Krise bleibt das angesparte Altersvorsorgevermögen vollständig unangreifbar. Für selbstständige oder unternehmerisch tätige Juristen ist dies ein entscheidendes Sicherheitsargument – denn es gibt kaum eine andere private Anlageform mit diesem umfassenden Schutz.

Lebenslange Rentenzahlung

Die Rürup-Rente garantiert eine lebenslange Auszahlung, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Damit schließt sie ein wesentliches Risiko vieler anderer Vorsorgeformen aus – das Langlebigkeitsrisiko. Gerade für Personen mit höherer Lebenserwartung oder stabilem Gesundheitszustand ist diese Garantie von erheblichem Vorteil.

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Ob sicherheitsorientiert oder renditebewusst – moderne Rürup-Tarife bieten heute eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten: • Klassische Tarife mit garantierter Verzinsung • Fondsgebundene Varianten mit unterschiedlichen Risikoprofilen • Nachhaltige Anlagestrategien mit ESG-Orientierung Zudem lassen sich Beiträge individuell anpassen – etwa erhöhen, reduzieren oder vorübergehend aussetzen, ohne dass der Vertrag dadurch erlischt.

Absicherung von Hinterbliebenen

Über spezielle Zusatzbausteine lässt sich die Rürup-Rente um eine Hinterbliebenenabsicherung oder eine Beitragsrückgewähr im Todesfall erweitern. So kann gewährleistet werden, dass auch der Ehepartner oder die Familie im Falle des Todes abgesichert sind – eine Option, die für viele Juristinnen und Juristen mit familiärer Verantwortung besonders wichtig ist.

Fazit

Die Rürup-Rente kombiniert steuerliche Effizienz, rechtliche Sicherheit und flexible Gestaltung in einer Lösung. Sie ergänzt das Versorgungswerk ideal, reduziert die Steuerlast schon heute und sorgt für eine verlässliche, lebenslange Rente im Alter – abgesichert gegen wirtschaftliche Risiken und steuerlich optimal gestaltet.

Was muss ich bei der Rürup-Rente beachten?

Die Rürup-Rente bietet viele Vorteile – steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich. Dennoch sollten einige Punkte vor Abschluss sorgfältig geprüft werden, um den Vertrag optimal an die eigene Lebenssituation anzupassen.

Keine Kapitalauszahlung

Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen kann das angesparte Kapital nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Auch zum Rentenbeginn besteht kein Kapitalwahlrecht – die Auszahlung erfolgt zwingend als lebenslange Leibrente. Dieser Grundsatz ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Vorsorgecharakter der Rürup-Rente sicherzustellen. Das sorgt zwar für eine stabile, planbare Altersversorgung, bedeutet aber auch, dass das Kapital nicht flexibel verfügbar ist.
Blick nach oben auf einen modernen Wolkenkratzer mit Glasfassade und zwei großen Säulen.

Besteuerung in der Rentenphase

Während die Beiträge steuerlich absetzbar sind, wird die spätere Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Im Ruhestand müssen die Auszahlungen mit dem dann gültigen Besteuerungsanteil versteuert werden. Seit 2005 steigt der Besteuerungsanteil schrittweise an – seit 2023 nur noch um 0,5 % pro Jahr statt wie zuvor um 1 %. Ab 2040 wird die Rente vollständig steuerpflichtig sein. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger ist, bleibt die nachgelagerte Besteuerung in der Praxis steuerlich vorteilhaft.

Keine Kündigung, aber flexible Beitragsanpassung

Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt und nicht ausgezahlt werden. Allerdings lassen sich die Beiträge anpassen, pausieren oder wieder aufnehmen, ohne dass der Vertrag erlischt. Das bietet Planungssicherheit – insbesondere bei schwankendem Einkommen, etwa während Kanzleigründungen oder Elternzeiten.

Produktqualität und Anbieterwahl

Die Qualität des Vertrags hängt stark vom Anbieter und Tarif ab. Wichtige Kriterien sind: • Kostenstruktur (Verwaltung, Abschluss, Fondsmanagement) • Rentenfaktor (Höhe der garantierten Rente pro 10.000 € Kapital) • Flexibilität (z. B. Wechsel von Fonds oder Beitragsdynamik) • Finanzstärke des Versicherers Ein umfangreicher Vergleich ist deshalb entscheidend, um langfristig eine renditestarke und faire Lösung zu finden.

Kombinationen mit anderen Vorsorgeformen

Die Rürup-Rente ersetzt keine bestehende Altersvorsorge, sondern ergänzt sie sinnvoll. In Kombination mit dem Versorgungswerk, betrieblicher Altersvorsorge oder privaten Investments über ein Depot entsteht ein stabiles, steuerlich optimiertes Gesamtkonzept. Wichtig ist dabei zu verstehen: Die Rürup-Rente wird nicht ohne Grund auch Basis-Rente genannt – sie gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Damit steht sie auf einer Stufe mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken. Die oft genannten Einschränkungen – wie das fehlende Kapitalwahlrecht oder die begrenzte Vererbbarkeit – gelten also ebenso für diese staatlich anerkannten Vorsorgesysteme. Das zeigt: Diese Eigenschaften sind kein Nachteil, sondern Ausdruck der Sicherung eines lebenslangen Einkommens. Richtig eingesetzt, bildet die Rürup-Rente die solide Basis für Ihre Altersvorsorge – und entfaltet ihren vollen Nutzen, wenn sie konzeptionell mit weiteren Bausteinen kombiniert wird.

Wiederanlage der Steuervorteile

Die steuerliche Entlastung durch die Rürup-Rente kann – je nach Einkommen – mehrere tausend Euro pro Jahr betragen. Wer diese Rückerstattung gezielt wieder anlegt, verwandelt die steuerliche Förderung in einen zusätzlichen Vermögensmotor. Der entscheidende Vorteil: Die Rürup-Rente bildet als erste Schicht das stabile Fundament Ihrer Altersvorsorge – sicher, steuerlich begünstigt und lebenslang verrentet. Die daraus entstehenden Steuerrückflüsse können Sie anschließend in der dritten Schicht, etwa über eine fondsgebundene Rentenversicherung, erneut investieren. Damit schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: • Sie nutzen die steuerlichen Vorteile der Basis-Rente voll aus • und erkaufen sich durch die Wiederanlage in der dritten Schicht zusätzliche Flexibilität – etwa Kapitalwahlrecht, individuelle Verfügbarkeit oder flexible Beitragsgestaltung So entsteht eine durchdachte Kombination: Sicherheit in der Basis – Freiheit in der Ergänzung. Ein Konzept, das besonders für Juristinnen und Juristen attraktiv ist, die Wert auf steuerliche Effizienz und gleichzeitig auf individuelle Gestaltung legen.

Steuervorteile & Fördermöglichkeiten der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist speziell darauf ausgelegt, hohe Erwerbseinkommen steuerlich zu entlasten und gleichzeitig privat für das Alter vorzusorgen. Für 2025 gilt: bis zu 29.344 € (Ledige) bzw. 58.688 € (Verheiratete) können jährlich in eine Rürup-Rente eingezahlt werden. Davon sind 100 % der Beiträge steuerlich absetzbar – ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Vorsorgeformen.
Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Eine Juristin mit einem Jahreseinkommen von 90.000 € zahlt jährlich 6.000 € in ihre Rürup-Rente ein. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 % spart sie dadurch rund 2.400 € Steuern pro Jahr. Über 20 Jahre ergibt sich ein kumulierter Steuervorteil von rund 48.000 €, der ihr zusätzlich für den Vermögensaufbau zur Verfügung steht.
Warum das strategisch wichtig ist Wer die jährliche Steuerersparnis bewusst wiedereinlegt (z. B. in eine fondsgebundene Vorsorge oder ein Depot), nutzt einen doppelten Hebel: heute geringere Steuerlast, langfristig höheres Kapital. Für selbstständige oder gutverdienende Juristinnen und Juristen ist das eine besonders effiziente Stellschraube, um die Altersvorsorge zu optimieren.
Kurz & praktisch • Hohe maximale Einzahlungen (2025): 29.344 € / 58.688 € • 100 % der Einzahlungen sind steuerlich absetzbar. • Vorteil bei hohen Einkommen: sofortige Steuerentlastung + Möglichkeit zur Wiederanlage und langfristigen Vermehrung des Vermögens.

Das "Best Ager" Konzept jetzt clever von Steuervorteilen profitieren

Gerade für Juristinnen und Juristen ab 50 ist die Rürup-Rente (Basisrente) aktuell so attraktiv wie selten zuvor. Das liegt an den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen durch das Wachstumschancengesetz – und an den enormen Vorteilen, die sich daraus in den letzten Berufsjahren ergeben. Wer heute noch hohe Einkommen erzielt, kann durch die Basisrente gezielt Steuern sparen und gleichzeitig langfristige Sicherheit aufbauen.

Langsamerer Anstieg der Besteuerung – durch das Wachstumschancengesetz

Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rentenleistungen nur noch um 0,5 % pro Jahr (statt zuvor 1 %). Das bedeutet: Wer 2025 in Rente geht, muss nur 83,5 % seiner Rente versteuern. Die vollständige Besteuerung wird erst im Jahr 2058 erreicht. Für Best Ager ist das ein echter Vorteil: Sie profitieren heute von der vollen steuerlichen Förderung ihrer Beiträge, zahlen aber im Alter deutlich weniger Steuern auf die Rentenleistungen.
Tabelle mit Besteuerungsanteilen in der Rentenphase, beginnend bei 83,50% im Jahr 2025 und steigend auf 100% im Jahr 2058.

Optimal für die späte Erwerbsphase

In den letzten Berufsjahren ist das Einkommen meist am höchsten – und genau dann entfaltet die Basisrente ihr volles Potenzial. Denn jeder eingezahlte Euro mindert sofort das zu versteuernde Einkommen. Das sorgt für eine sofortige Steuerersparnis, ohne Risiko, da die Rente lebenslang gezahlt wird. Besonders interessant ist dieser Effekt für Kanzleiinhaberinnen, Partner und Selbstständige mit hohem Jahresüberschuss: Hier lassen sich steuerliche Liquiditätsvorteile direkt in die eigene Zukunft reinvestieren.

Die Basis als Fundament – die Kombination macht den Unterschied

Gerade für erfahrene Juristinnen und Juristen gilt: Die Basisrente ist kein isoliertes Produkt, sondern das stabile Fundament einer durchdachten Vorsorgestrategie. Sie bietet steuerliche Effizienz und lebenslange Sicherheit – und gewinnt ihren wahren Mehrwert in der Kombination mit flexiblen Lösungen z. B. der dritten Schicht (als fondsgebunden Rente). So entsteht ein Konzept, das genau zu Ihrer Lebensphase passt: Sicherheit in der Basis, Freiheit in der Ergänzung.

Erfahrungen unserer Mandanten mit der Deutschen Anwaltsvorsorge:

Unsere Mandanten vertrauen uns, wenn es um ihre finanzielle Sicherheit geht – weil sie spüren, dass Beratung bei uns persönlich und individuell ist.
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Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente für Juristinnen und Juristen

Antworten auf die Fragen, die uns Juristinnen und Juristen besonders häufig stellen – kompakt, verständlich und aus der täglichen Beratungspraxis.
Ist die Beratung / Betreuung durch einen Versicherungsmakler kostenpflichtig?
Nein. In der Regel sind Beratung, Betreuung und Vermittlung kostenfrei. Die Vergütung ist bereits in den zu entrichtenden Beiträgen inkludiert. Dies ist in dem mit dem Kunden geschlossenen Maklervertrag geregelt.
Warum sollte ich mich von einem Versicherungsmakler betreuen lassen?
Der Altersdurchschnitt der Versicherungsvertreter in Deutschland wird immer älter. Einzelne Versicherungsgesellschaften müssen durch Krisen, Niedrigzinspolitik, Unternehmsfusionen, Digitalisierung und andere wirtschaftliche sowie politische Einflüsse - bei schlechtem Wirtschaften - immer häufiger um Ihre Existenz bangen. Zeitgleich schießen Online-Vergleichsportale aus dem Boden, lockend mit billig Produkten, ohne persönlichen Ansprechpartner und überlasteten Warteschleifen. Nur der unabhängige Versicherungsmakler bietet eine langfristige Lösung zu diesem Problem und den goldenen Mittelweg: Objektive Produktvielfalt bei gebündeltem Service aus einer Hand. Und das ein Leben lang!
Für wen ist die Rürup-Rente besonders geeignet?
Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von Versorgungswerken, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Aber auch Angestellte mit hohem Einkommen können sie sinnvoll nutzen, um zusätzliche steuerliche Vorteile zu realisieren. Je höher der Steuersatz, desto größer ist der unmittelbare Effekt – besonders in den letzten Berufsjahren.
Wie viel kann ich in die Rürup-Rente einzahlen und steuerlich absetzen?
Im Jahr 2025 können bis zu 29.344 € für Ledige bzw. 58.688 € für Verheiratete steuerlich geltend gemacht werden. Davon sind 100 % der Beiträge absetzbar. Das macht die Basisrente zur attraktivsten Möglichkeit, Altersvorsorge und Steueroptimierung zu verbinden.
Lohnt sich die Rürup-Rente auch, wenn ich bereits im Versorgungswerk bin?
Ja, durchaus. Die Rürup-Rente kann zusätzlich zu den Versorgungswerksbeiträgen abgeschlossen werden. So lässt sich das steuerliche Potenzial voll ausschöpfen, und Sie können gezielt eine ergänzende lebenslange Rentenzahlung aufbauen – unabhängig von der Entwicklung Ihres Versorgungswerks. Gerade für Partner in Kanzleien, Selbstständige oder besserverdienende angestellte ist das ein strategischer Vorteil.
Was passiert, wenn ich die Beiträge einmal nicht mehr zahlen kann?
Die Beiträge können flexibel angepasst, pausiert oder auch mit Zuzahlungen ergänzt werden. Die bisher eingezahlten Beträge bleiben dabei selbstverständlich erhalten. So können Sie Ihre Vorsorge problemlos an veränderte Einkommenssituationen anpassen.
Wie kann ich die Steuervorteile am besten nutzen?
Die Rürup-Rente entfaltet ihre volle Wirkung, wenn die steuerliche Ersparnis gezielt wieder angelegt wird – etwa in einer fondsgebundenen Rentenversicherung (3. Schicht). So kombinieren Sie Sicherheit und steuerliche Effizienz aus der Basis mit Flexibilität und Kapitalzugriff aus der dritten Schicht – ein doppelter Vorteil, den kaum eine andere Lösung bietet.
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