Skip to content

Absicherung vorhandener Vermögenswerte

Vermögen aufzubauen braucht Zeit. Es zu schützen braucht die richtige Strategie. Unser Konzept hilft Rechtsanwälten dabei, bestehende Vermögenswerte langfristig gegen finanzielle Risiken abzusichern.

Sichern Sie bestehende Vermögenswerte gezielt gegen finanzielle Risiken ab

Der Aufbau von Vermögen ist nur eine Seite langfristiger Finanzplanung. Ebenso wichtig ist die Absicherung dessen, was bereits geschaffen wurde. Denn selbst hohe Einkommen und solide Vermögenswerte können durch Krankheit, Berufsunfähigkeit oder unvorhergesehene Schicksalsschläge erheblich beeinträchtigt werden.
Gerade für Rechtsanwälte, Notare und andere juristische Berufsträger hängen Einkommen, Vermögensentwicklung und berufliche Leistungsfähigkeit eng zusammen. Fällt die Arbeitskraft aus, geraten häufig auch Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Immobilienfinanzierungen und weitere langfristige Vermögensziele unter Druck.
Deshalb betrachten wir Absicherung nicht als einzelne Versicherungslösung, sondern als strategischen Bestandteil einer nachhaltigen Vermögensplanung. Ziel ist es, bestehende Vermögenswerte zu schützen, finanzielle Stabilität zu erhalten und langfristige Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Die vier Säulen einer nachhaltigen Vermögenssicherung

Bestehendes Vermögen zu erhalten erfordert Weitblick und eine strukturierte Absicherungsstrategie. Deshalb betrachten wir Vermögensschutz nicht isoliert, sondern als Zusammenspiel mehrerer zentraler Bereiche, die gemeinsam die Grundlage für langfristige finanzielle Sicherheit schaffen.

1. Optimale Gesundheitsversorgung

Leistungsfähigkeit erhalten Schnelle Facharzttermine, moderne Behandlungsmethoden und hochwertige Versorgung können entscheidend dazu beitragen, berufliche Ausfallzeiten zu reduzieren und langfristig leistungsfähig zu bleiben.
Zwei Männer in Anzügen stehen vor einem Banner mit "DEUTSCHE ANWALTSVORSORGE" und "Sichern Sie sich jetzt den GONG!".

2. Absicherung der Arbeitskraft

Den wichtigsten Vermögenswert schützen Die eigene Arbeitskraft bildet die Grundlage nahezu jeder Vermögensstrategie. Ziel ist es, finanzielle Stabilität auch bei gesundheitlichen Einschränkungen langfristig sicherzustellen.

3. Langfristige Hinterbliebenenabsicherung

Familie und Verpflichtungen absichern Eine strukturierte Hinterbliebenenabsicherung schützt Angehörige, sichert laufende Verpflichtungen ab und trägt zum langfristigen Erhalt bestehender Vermögenswerte bei.

4. Schutz für Sachrisiken

Vermögenswerte vor unerwarteten Schäden bewahren Immobilien, Kanzleiausstattung, Vermietungsobjekte oder Haftungsrisiken können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ziel ist die Absicherung bestehender Vermögenswerte gegen Risiken, die über die eigene Person hinausgehen.

Worauf Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke besonders achten sollten

Reha, Anschlussheilbehandlung und Kurleistungen: Eine häufig übersehene Versorgungslücke bei Versorgungswerkmitgliedern

Viele juristische Berufsträger verlassen sich bei ihrer langfristigen Absicherung auf die Leistungen ihres berufsständischen Versorgungswerks. Weniger bekannt ist jedoch, dass insbesondere im Bereich medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen und Kuren häufig Besonderheiten bestehen, die vielen Mitgliedern nicht bewusst sind. Nach einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder einer größeren Operation entscheidet oftmals nicht die Akutbehandlung über die Rückkehr in den Beruf, sondern die anschließende Rehabilitation. Ziel einer Reha oder Anschlussheilbehandlung ist es, die gesundheitliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und langfristige Einschränkungen zu vermeiden. Gerade deshalb kommt Rehabilitationsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Sie können maßgeblich dazu beitragen, die berufliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und eine dauerhafte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Gerade für Rechtsanwälte kann dies von erheblicher Bedeutung sein. Längere gesundheitliche Ausfälle wirken sich häufig unmittelbar auf Einkommen, Mandatsarbeit, Kanzleientwicklung und bestehende Vermögensziele aus. Die eigene Leistungsfähigkeit ist deshalb nicht nur ein gesundheitlicher, sondern auch ein wirtschaftlicher Faktor. Viele Mitglieder gehen davon aus, dass Rehabilitationsmaßnahmen automatisch über ihr Versorgungswerk abgesichert sind. Tatsächlich gehören Reha-, Kur- und Anschlussheilbehandlungsleistungen jedoch bei vielen berufsständischen Versorgungswerken nicht zu den garantierten Kernleistungen. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung das Prinzip „Reha vor Rente“ gilt, bestehen innerhalb berufsständischer Versorgungseinrichtungen oftmals andere Regelungen. Vielen Mitgliedern ist zudem nicht bewusst, dass mit der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig auch deren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entfallen. Dadurch entsteht eine Besonderheit, die viele Betroffene erst im Leistungsfall erkennen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Land Hessen. Dort können Zuschüsse zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich gewährt werden. Gleichzeitig weist das Versorgungswerk ausdrücklich darauf hin: „Dies ist eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch.“ Für viele Mitglieder kommt diese Aussage überraschend. Denn häufig wird angenommen, dass Leistungen zur Wiederherstellung der Arbeits- und Berufsfähigkeit selbstverständlich Bestandteil der Versorgung sind. Freiwillige Leistungen bieten jedoch naturgemäß nicht dieselbe Planungssicherheit wie ein vertraglich oder gesetzlich geregelter Leistungsanspruch. Umfang und Bewilligung können vom jeweiligen Versorgungswerk sowie den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängen. Unser Fazit Berufsständische Versorgungswerke leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung juristischer Berufsträger. Dennoch lohnt sich insbesondere im Bereich Reha-, Anschlussheilbehandlungs- und Kurleistungen ein genauer Blick auf die tatsächlichen Leistungsansprüche. Wer seine berufliche Leistungsfähigkeit und damit die Grundlage seines Vermögens langfristig sichern möchte, sollte mögliche Versorgungslücken frühzeitig kennen und in seine persönliche Vermögensschutzstrategie einbeziehen.

Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk – Warum das Versorgungswerk eine private Absicherung nicht ersetzen kann

Warum das Versorgungswerk eine private Absicherung nicht ersetzen kann Viele Rechtsanwälte gehen davon aus, über ihr berufsständisches Versorgungswerk bereits ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein. Tatsächlich sehen die Versorgungswerke Leistungen bei Berufsunfähigkeit vor. Die Voraussetzungen hierfür unterscheiden sich jedoch häufig erheblich von denen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Während private Berufsunfähigkeitsversicherungen regelmäßig bereits dann leisten, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann, setzen viele Versorgungswerke deutlich weitergehende Einschränkungen voraus. Teilweise muss die anwaltliche Tätigkeit vollständig eingestellt werden, bevor überhaupt ein Leistungsanspruch entsteht. In einigen Versorgungswerken ist darüber hinaus die Aufgabe der Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich. Gerade hierin liegt eine häufig unterschätzte Versorgungslücke. Denn viele gesundheitliche Einschränkungen führen zwar zu erheblichen Einkommenseinbußen und einer deutlichen Reduzierung der beruflichen Leistungsfähigkeit, erfüllen jedoch noch nicht die Voraussetzungen für eine Leistung des Versorgungswerks. Die wirtschaftlichen Folgen können dennoch erheblich sein. Besonders deutlich wird dies bei Anwälten, die ihre Tätigkeit zwar nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben können, jedoch weiterhin teilweise beruflich tätig sind. Während eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in solchen Fällen bereits Leistungen erbringen kann, besteht im Versorgungswerk häufig noch kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins und langjährige Vorsitzende des Verwaltungsrats des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg, Hartmut Kilger, bringt diese Besonderheit treffend auf den Punkt: „Selbstverständlich beinhaltet das aber auch die Empfehlung an jedes Mitglied, sich – wo es irgend geht – gegen das Risiko der bloß verminderten Erwerbsfähigkeit neben dem Versorgungswerk bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzusichern.“ – Hartmut Kilger Unser Fazit Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Rechtsanwälte der größte Vermögenswert überhaupt. Einkommen, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und finanzielle Unabhängigkeit hängen unmittelbar von ihr ab. Aus unserer Sicht sollte die Absicherung der Berufsunfähigkeit daher nicht isoliert über das Versorgungswerk betrachtet werden. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die bestehenden Leistungen ausreichen, um den persönlichen Lebensstandard und die langfristigen Vermögensziele auch bei einer erheblichen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Gerade deshalb gehört eine eigenständige Absicherung der Arbeitskraft für viele Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke zu den wichtigsten Bausteinen einer nachhaltigen Vermögensschutzstrategie.
Jede Absicherungsstrategie beginnt mit einer individuellen Risikoanalyse
Nicht jeder Rechtsanwalt startet an derselben Stelle. Während einige bereits über eine hochwertige private Krankenversicherung verfügen, fehlt häufig die Absicherung der Arbeitskraft. Andere haben bereits Vermögen aufgebaut, jedoch noch keine durchdachte Hinterbliebenenabsicherung. Berufseinsteiger stehen dagegen oftmals vor der Herausforderung, zunächst die wichtigsten Grundlagen zu schaffen. Deshalb verstehen wir unser Konzept nicht als starre Checkliste, bei der alle Bausteine gleichzeitig umgesetzt werden müssen. Vielmehr dient es als strategischer Rahmen, um die persönliche Versorgungssituation ganzheitlich zu betrachten und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Im ersten Schritt analysieren wir die bestehende Situation und identifizieren konkrete Handlungsfelder. Anschließend entwickeln wir gemeinsam eine individuelle Strategie, die sich an den persönlichen, familiären und beruflichen Rahmenbedingungen orientiert. So entsteht kein standardisiertes Versicherungskonzept, sondern eine strukturierte Vermögensabsicherungsstrategie, die dort ansetzt, wo der größte Handlungsbedarf besteht – und sich mit den persönlichen Lebens- und Vermögensverhältnissen weiterentwickeln kann.
Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH Karl-Kellner-Ring 17a 35576 Wetzlar info@deutscheanwaltsvorsorge.de
© Copyright 2025 Deutsche Anwaltsvorsorge
Öffnungszeiten Mo. - Do. 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Zentrale: 06441 - 4467412