Mandanten-Erstinformation
zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten – Als PDF herunterladen
1. Allgemeine Daten
Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH
Vertreten durch die Geschäftsführer Niklas Fleischer und Julian Fleischer
Eingetragen im Handelsregister
Firmensitz und betriebliche Anschrift
Kontaktdaten
USt-IdNr.
Amtsgericht Wetzlar – HRB 9220
Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH
Karl-Kellner-Ring 17a
35576 Wetzlar
Tel.-Nr. 06441 / 4467412
E-Mail: info@deutscheanwaltsvorsorge.de
Internet: www.deutscheanwaltsvorsorge.de
DE369841877
2. Zugelassene Tätigkeiten / Gewerbliche Erlaubnisse
- Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO
- Finanzanlagenvermittler mit der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
- Immobiliardarlehensvermittler mit der Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
- Darlehensvermittler mit der Erlaubnis § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO
3. Zuständige Erlaubnis- und Registrierungsbehörde / Eintragung im Vermittlerregister
Versicherungsmakler
Finanzanlagenvermittler
Immobiliardarlehensvermittler
Darlehensvermittler
Registrierungsnummer: D-PMWL-9ERBZ-03
Erlaubnis- und Registrierungsbehörde:
IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg
Registrierungsnummer: D-F-146-WBM3-66
Erlaubnis- und Registrierungsbehörde:
IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg
Registrierungsnummer: D-W-146-FE8G-27
Erlaubnisbehörde:
Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Registrierungsbehörde:
IHK Limburg, Walderdorffstraße 7, 65549 Limburg
Erlaubnisbehörde:
Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Überprüfung der Eintragung im Vermittlerregister bei:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.-Nr.: 030 / 203080
Internet: www.vermittlerregister.org
4. Beratungsangebot
Die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH bietet im Rahmen der Vermittlung von Versicherungs-, Versicherungsanlage- und Vorsorgeprodukten (Produkten), Finanzanlagen sowie Darlehensverträgen eine Beratung an, soweit der Mandant / die Mandantin nicht ausdrücklich auf eine Beratung verzichtet (soweit dies zulässig ist).
5. Umfang der Befugnisse / Produktauswahlpalette
Die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH berät und vermittelt umfassend und ist nicht an einen oder mehrere bestimmte Produktgeber / Emittenten und Anbieter / Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Produktgeber / Emittenten und Anbieter / Darlehensgeber tätig. Vermittelt und beraten werden grundsätzlich Produkte / Finanzanlagen / Darlehen aus der gesamten Bandbreite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der vorliegenden gewerblichen Erlaubnisse zugelassen ist. Eine abschließende Auflistung aller Produktgeber / Emittenten und Anbieter / Darlehensgeber, mit denen die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH zusammenarbeitet, würde den Rahmen dieser Erstinformation sprengen. Auf besonderen Wunsch kann gerne eine aktuelle Liste ausgehändigt werden.
6. Vergütung
Versicherungsmakler
Finanzanlagenvermittler
Darlehensvermittler
Als Versicherungsmakler erhält die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH für eine erfolgreiche Vermittlungs- (inkl. Beratungs-) und / oder Betreuungstätigkeit eine als Courtage bezeichnete Vergütung, die gewohnheitsrechtlich durch die Produktgeber (Versicherungsunternehmen, Assekuradeure oder sonstige Finanzdienstleistungsgesellschaften) getragen wird. Die Courtage ist in diesem Fall Bestandteil der Versicherungsprämie und nicht unmittelbar durch den Mandanten / die Mandantin (Versicherungsnehmer) an die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH zu zahlen.
Im Einzelfall - insbesondere bei der Vermittlung von sog. „Nettoprodukten“ (Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist) - kann Abweichendes mittels einer separaten schriftlichen Vergütungsabrede vereinbart werden.
Als Finanzanlagenvermittler erfolgt die Vergütung der Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH für eine erfolgreiche Vermittlung (inkl. Beratung) einer Finanzanlage durch Zuwendungen Dritter (Emittenten, Anbietern einer Finanzanlage oder einem sonstigen Dritten). Von dem Mandanten / der Mandantin ist in diesem Fall keine unmittelbare Vergütung an die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH zu zahlen.
Im Einzelfall kann abweichend davon mittels einer separaten schriftlichen Vergütungsabrede vereinbart werden, dass die Vergütung ausschließlich durch den Mandanten / die Mandantin (Anleger) oder durch den Anleger und durch Dritte in Kombination erfolgt. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzanlageprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung (inkl. Beratung) insofern von Dritten erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Als Darlehens- bzw. Immobiliardarlehensvermittler erhält die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH für eine erfolgreiche Vermittlung (inkl. Beratung) eines Darlehens eine als Provision / Leistungsentgelt bezeichnete Vergütung vom Darlehensgeber. Die Vergütung ist in dem vom Darlehensgeber ausgewiesenen Effektivzins enthalten und nicht unmittelbar durch den Mandanten / die Mandantin (Darlehensnehmer) an die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH zu zahlen. Die Höhe der Vergütung kann sich unter anderem aus der Bruttodarlehenssumme, der Darlehenslaufzeit, Zinszahlungen oder Prämien ergeben. Die tatsächliche Höhe der Vergütung steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest - sie wird dem Darlehensnehmer zu einem späteren Zeitpunkt rechtzeitig vor Vertragsabschluss auf dem sog. „ESIS-Merkblatt“ ausgewiesen.
Nebenentgelte sind durch den Mandanten / die Mandantin nicht an die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH zu zahlen.
Die Höhe der Vergütung kann je nach Art und Umfang der jeweiligen Produkte / Finanzanlagen / Darlehen bzw. der jeweiligen Produktgeber / Emittenten und Anbieter / Darlehensgeber variieren. Unter Umständen erhält die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH für die Vermittlung von Produkten / Finanzanlagen / Darlehen einzelner Produktgeber / Emittenten und Anbietern / Darlehensgeber von diesen oder von Dritten statt einer wie oben beschriebenen Vergütung (variable) Zuwendungen, die sich nach qualitativen Merkmalen bemessen. Solche Zuwendungen können auch in Kombination mit der Vergütung erfolgen.
Soweit von Zuwendungen gesprochen wird sind dies Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH erhält oder an Dritte gewährt.
Für Tätigkeiten des Maklers, die über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehen, bzw. für die Erbringung vereinbarter Serviceleistungen erhält der Makler von dem Mandanten / der Mandantin eine pauschale Dienstleistungsgebühr, deren Höhe und Fälligkeit in einer etwaigen separat zu schließenden Dienstleistungsvereinbarung geregelt sind.
7. Beteiligungen
Die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH.
8. Beschwerden / Schlichtungsstellen / Streitbeilegung
Bei Beschwerden über die Tätigkeiten der Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH steht ein internes Beschwerdemanagement zur Verfügung, das unter den allgemeinen Kontaktangaben zu erreichen ist.
Schlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Postanschrift: Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg
Tel.-Nr.: 040 / 696508-90
Fax-Nr.:040 / 696508-91
E-Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de
Internet: www.schlichtung‒finanzberatung.de
Streitbeilegung:
Die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht verpflichtet.