Die Höhe der Vergütung kann je nach Art und Umfang der jeweiligen Produkte / Finanzanlagen / Darlehen bzw. der jeweiligen Produktgeber / Emittenten und Anbieter / Darlehensgeber variieren. Unter Umständen erhält die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH für die Vermittlung von Produkten / Finanzanlagen / Darlehen einzelner Produktgeber / Emittenten und Anbietern / Darlehensgeber von diesen oder von Dritten statt einer wie oben beschriebenen Vergütung (variable) Zuwendungen, die sich nach qualitativen Merkmalen bemessen. Solche Zuwendungen können auch in Kombination mit der Vergütung erfolgen.
Soweit von Zuwendungen gesprochen wird sind dies Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die die Deutsche Anwaltsvorsorge GmbH erhält oder an Dritte gewährt.
Für Tätigkeiten des Maklers, die über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehen, bzw. für die Erbringung vereinbarter Serviceleistungen erhält der Makler von dem Mandanten / der Mandantin eine pauschale Dienstleistungsgebühr, deren Höhe und Fälligkeit in einer etwaigen separat zu schließenden Dienstleistungsvereinbarung geregelt sind.